»ZDF MAGAZIN ROYALE«: JAN BöHMERMANN GEWINNT RECHTSSTREIT GEGEN SPIELERBERATER ROGER WITTMANN

Im »ZDF Magazin Royale« hatte Jan Böhmermann über die dubiosen Geschäfte von Spielerberatern berichtet. Einer von ihnen klagte auf Unterlassung – und scheitert nach SPIEGEL-Informationen nun in allen Punkten.

Roger Wittmann, Unternehmer und langjähriger Berater von Profi-Fußballern, ist mit einer Klage gegen den Satiriker Jan Böhmermann und dessen Produktionsfirma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld gescheitert. Hintergrund der Auseinandersetzung war eine Sendung des »ZDF Magazine Royale« aus dem November 2022. Unter dem Titel »Geschäftsmodell Spielerberater« befasste sich Böhmermanns Redaktion damals mit den fragwürdigen Geschäftspraktiken von Beratern und Vermittlern im Profifußball im Allgemeinen – und Wittmann im Besonderen.

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Bei dessen Spielerberatungs-Agentur Rogon seien zu diesem Zeitpunkt über 100 Spieler unter Vertrag, hieß es bei Böhmermann, Wittmann selbst bezeichnete sich in dem Gebiet einmal als »Nummer eins in der Welt«. Die Sendung basierte in Teilen auch auf einem Recherche von »Correctiv«, die unter dem Titel »Macht, Geld und Gewalt« über die »heimlichen Herrscher des Profifußballs« berichtete.

Nach Ausstrahlung der Sendung versuchte Spielerberater Wittmann, insgesamt fünf Textpassagen per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen – und scheiterte nun auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main in allen Punkten.

Kontakt zu Hell's Angels

Bei den beanstandeten Passagen ging es unter anderem um einen »Kontakt« Wittmanns zu den Hell's Angels, den Böhmermann so erklärte: »Er hatte 2018 mal Stress mit den Hell's Angels, da ging's um 235.000 Euro wegen der Vermittlung von zwei Spielern«. Und, so hieß es später in der Sendung, »die kennen sich doch persönlich.«

Alles nicht unwahr, befand zunächst das Landgericht Frankfurt und bestätigte nun auch die zweite Instanz. Zudem sei es nun mal von Interesse für die Berichterstattung, dass sich Wittmann »mit seinen Geschäften in einem Umfeld bewegt, in dem augenscheinlich auch unseriöse Methoden zur Durchsetzung geschäftlicher Interessen eingesetzt werden«.

Auch dass Wittmans Firma Rogon ihren Geschäftsort nach Maastricht verlegt habe, weil es in Deutschland schwierig sei, »Minderjährige in vertragliche Abhängigkeit zu bringen«, darf das »ZDF Magazin Royale« weiter behaupten. Das sei, so die Gerichte, eine »zulässige Meinungsäußerung«.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Wittmann und seine Firmen könnten unter Umständen ein Hauptsacheverfahren anstreben und die Causa bis zum Bundesgerichtshof tragen.

Neben Wittmann und seiner Agentur hatte auch dessen Tochter den Satiriker, seine Produktionsfirma und das ZDF auf Unterlassung geklagt, ebenso erfolglos. Sie unterschreibe »für Papa die Verträge«, hatte Böhmermann in der Sendung behauptet – und sie in ihrer Tätigkeit als »Strohfrau« bezeichnet. Auch das sei zulässig, heißt es in den Urteilen. Eine »schwer ehrverletzende und frauenverachtende Betitelung«, die die Klägerin bemängelte, sahen die Richter genausowenig – es sei vielmehr »eine satirische Überzeichnung« auf Basis einer »hinreichenden Tatsachengrundlage«.

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